Live-Fortbildungen
Das Kompetenzzentrum für Gutachten bietet Fortbildungsinteressierten Live-Fortbildungen aus allen Bereichen des Gutachterwesens. Renommierte ExpertInnen referieren zu aktuellen Themen und laden zur Diskussion ein. Das etablierte virtuelle Konferenzsystem ermöglicht donnerstags um 17.00 Uhr ortsunabhängige Teilnahme an einstündigen Seminaren auf höchstem Niveau.
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Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über das aktuelle Seminarangebot sowie weitere Details zu den Kosten und Möglichkeiten der Anrechnung als Fortbildungsveranstaltung.
Fortbildungen zum Familienrecht
19.03.2020 |
Der Verfahrensbeistand - Der unabhängige Interessenvertreter der Kinder im FamG-Verfahren Referent: Reinhard Prenzlow, Verfahrensbeistand und Berufsvormund, Vorsitzender des BVEB >> Mehr
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Verfahrensbeistand und Sachverständige - Fragen der Kooperation und Abgrenzung |
16.04.2020 |
Hochproblematische Kinderschutzverläufe Referent: Prof. Dr. Michael Mascenaere, Geschäftsführender Direktor IKJ >> Mehr
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In dem Beitrag werden einführend die Wirkungen von Hilfen zur Erziehung skizziert, die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung initiiert wurden. Vertiefend werden die zentralen erfolgskritischen Faktoren benannt, die sich auf empirischer Basis im Rahmen der Hilfeplanung wie auch Leistungserbringung herauskristallisiert haben. |
07.05.2020 |
Bindungsmuster und (familiäre) Beziehungserfahrung Referent: Univ.-Prof. Dr. Peter Zimmermann, Bergische Universität Wuppertal >> Mehr
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Die Bindungstheorie bietet einen Erklärungsrahmen für die Auswirkungen familiärer Beziehungserfahrungen und für die Effekte von Trennungen oder sozio-emotionaler Deprivationserfahrung. Der Vortrag klärt Grundlagen und Missverständnisse des Bindungsbegriffs, zeigt den aktuellen Forschungsstand zur Bindungsentwicklung und deren Konsequenzen und stellt Bezüge zu familienrechtlichen Fragestellungen her. |
04.06.2020 |
Die Haftung des gerichtlich beauftragten Sachverständigen im familiengerichtlichen Verfahren Referent: Henning Schulte im Busch, Rechtsanwalt >> Mehr
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Im Zuge der Schadensrechtsänderung vom 01.08.2002 wurde mit § 839a BGB eine eigene Vorschrift zur Haftung des gerichtlichen Sachverständigen in das BGB eingefügt. Hiernach ist ein gerichtlicher Sachverständiger zum Ersatz verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet und eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung einem der Verfahrensbeteiligten Schaden zufügt. Wurde zu Beginn von der Haftungsnorm in familiengerichtlichen Verfahren noch wenig Gebrauch gemacht, mehreren sich in der jüngeren Vergangenheit die diesbezüglichen Klagen. Aufgrund dessen sollen die Ursachen und rechtlichen Voraussetzungen für eine möglichen Haftung der gerichtlichen Sachverständigen erörtert, sowie mögliche Vermeidungsstrategien sowohl im Vorfeld als auch nach Erteilung des Gutachtens thematisiert werden. |
02.07.2020 |
Befangenheit verstehen – Ablehnung vermeiden Referent: DirAG Andreas Frank, Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven, stv. Vorsitzender DFGT >> Mehr
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Kindschaftssachen gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Familiengerichts, und gleichzeitig gewinnt die Rolle der Sachverständigen in diesen Verfahren zunehmend an Bedeutung. Da verwundert es nicht, dass Sachverständige immer wieder Kritik durch die Beteiligten und ihre Anwälte ausgesetzt sind, bis hin zur Ablehnung wegen Befangenheit. Hat ein solcher Antrag Erfolg, ist das nicht nur persönlich ärgerlich, es kann unter Umständen auch zum Verlust des Honoraranspruchs führen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Sorge vor Befangenheitsanträgen sich nicht negativ auf die eigene Arbeitsweise auswirkt. Das Seminar wird sich deshalb einerseits mit dem Ablehnungsverfahren befassen, andererseits werden aber auch Tipps gegeben, wie man die eigene Neutralität wahrt und die Besorgnis der Befangenheit gar nicht erst aufkommen lässt. |
03.09.2020 |
Die Heidelberger Marschak Interaktionsmethode in der erweiterten Neuauflage Referent: Ulrike Franke, Leiterin des deutschsprachigen Theraplay-Instituts, Supervisorin >> Mehr
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Diese Interaktionsdiagnostik hat sich als eine sinnvolle Ergänzung für Familiengutachten bewährt, denn sie zeigt die Familie weitgehend von außen unbeeinflusst. Außerdem hat sie auch den Vorteil, dass sich Familienmitglieder eher gut fühlen und daher locker und natürlicher sind. Die Diagnostik ist möglich mit Kindern aller Altersstufen (Babys, Kindergarten-, Schulkinder und Jugendliche). |
17.12.2020 |
Erziehungsfähigkeit: Der Weg zum Befund Referent: Dipl. Psych. André Jacob, Psychologischer Psychotherapeut und Leiter einer Berliner Familien- und Erziehungsberaterstelle, Sachverständige >> Mehr
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In diesem einstündigen Webinar wird zunächst der Frage nachgegangen, welcher fachliche Zugang zum Thema der „Erziehungsfähigkeit“ gewählt werden könnte. Ausgehend vom bifokalen Ansatz – nämlich sowohl die Aspekte der Erziehungsfähigkeit selbst als auch die sie beeinflussenden Bedingungen in den Blick zu nehmen – werden anschließend die wichtigsten diagnostischen Schritte aus den Perspektiven des Kindes, seiner Eltern wie auch aus der Fremdbeobachtung skizziert und methodisch untersetzt dargestellt und erläutert. |
19.11.2020 |
Vernachlässigung und ihre Grenzbereiche aus kinder- und jugendmedizinischer Sicht Referent: Oliver Berthold, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderschutzmediziner (DGKiM), DRK Kliniken Berlin | Westend >> Mehr
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An der Beurteilung eines potentiell vernachlässigten Kindes sind häufig mehrere Berufsgruppen beteiligt, die Medizin kann hier eine wichtige Rolle spielen. Umgekehrt können Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte die erste Berufsgruppe sein, bei der die Sorge um ein Kind entsteht. In beiden Fällen ist es notwendig, Abläufe und Erfahrungshintergrund der jeweils anderen Berufsgruppen zu verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Online-Seminar wird die Sichtweise der Kinder- und Jugendmedizin auf Vernachlässigung und Grenzbereiche Sicht dargestellt. Dabei wird auch auf die medizinische Perspektive auf aktuelle gesellschaftliche Debatten eingegangen. |
03.12.2020 |
Internetabhängigkeit und ihre Auswirkungen auf betroffene Eltern und deren Kinder Referent: Prof. Dr. med. Bert Theodor te Wildt, Chefarzt der Psychosomatischen Klinik Kloster Dießen, Lehrbeauftragter Ruhr-Universität Bochum |
Fortbildungen zu weiteren Rechtsthemen
14.05.2020 |
Gedächtnispsychologie und deren Bedeutung für Befragungen im forensischen Kontext Referent: Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm, MSH Hamburg, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs >> Mehr
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Der Vortrag gibt einen Überblick über zentrale gedächtnis- und aussagepsychologische Erkenntnisse für das forensische Verfahren. Nach einer Wiederholung der Systeme und Prozesse des Gedächtnisses werden Erinnerungsfehler (fehlerhafte Ergänzungen, Umdeutungen und Neubewertungen, verbale Überschattungen und Scheinerinnerungen) sowie weitere strafrechtlich relevante Aspekte (Fähigkeit, zurückliegende Ereignisse bzw. Episoden früher Lebensabschnitte aus dem autobiografischen Gedächtnis abzurufen, zeitliche Einordnung von Ereignissen, Erinnerung an multiple ähnliche Ereignisse und Erkennen von Scheinerinnerungen) diskutiert. |
25.06.2020 |
Gutachten vor Gericht überzeugend, lebendig und souverän präsentieren Referent: Reinhard Pede, Profi-Sprecher, Coach- und Sprechtrainer >> Mehr
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Gutachten sind von großer Bedeutung für den Prozessverlauf und wirken auf die Urteilsfindung. In der Art und Weise, wie sie vor Gericht präsentiert werden, liegt eine große Chance, im Sinne des Gutachtens zu handeln. Der persönliche Auftritt sollte klar in der Sprache sein und souverän die erarbeiteten Positionen vertreten. Daher ist es wichtig, die eigene Stimme gezielt einsetzen zu können. Also: mit Überzeugungskraft, mit deutlicher Aussprache und wenig hörbaren Stressfaktoren. |
10.09.2020 |
Empfehlungen für die Kriminalprognose Referent: Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros, FernUniversität in Hagen, Sprecher der Fachgruppe Rechtspsychologie DGPs >> Mehr
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Die erkenntnistheoretischen Probleme bei Schlussfolgerungen von Gruppendaten auf einzelne Personen werden aufgezeigt. Der Nutzen von Basisraten und aktuarischen Prognoseverfahren wird im Hinblick auf das Konzept der subjektiven Wahrscheinlichkeit erörtert. Methoden zur Objektivierung der Risikokommunikation werden verdeutlicht. |
12.11.2020 |
Reifebeurteilung im Jugendstrafrecht aus Verteidigersicht - Anforderungen an und Umgang mit Gutachten und Gutachtern und dem fast übermenschlichen Anspruch der Reife Referent: RA`in Dr. Jenny Lederer, Fachanwältin für Strafrecht |
Kosten
Reihe Familienrecht
45 € pro Veranstaltung
oder günstiger im Abo: 9 x 40 € = 360 €
ermäßigt: 35 € pro Veranstaltung
oder günstiger im Abo: 9 x 30 € = 270 €
Reihe Weitere Themen 2020
45 € pro Veranstaltung
oder günstiger im Abo: 4 x 40 € = 160 €
ermäßigt: 35 € pro Veranstaltung
oder günstiger im Abo: 4 x 30 € = 120 €
Fortbildungsbescheinigung
Weiter- und Fortbildungsbescheinigungen werden erteilt. Für FachpsychologInnen für Rechtpsychologie BDP/DGPs wird 1 UE/Veranstaltung gem. §§ 4.2 und 4.9 WBO als Weiter- und Fortbildung vergeben.
Procedere
Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer mit Internetanschluss sowie ein Headset. Technischer Support ist gewährleistet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die IT-Abteilung, Sebastian Baumeister,